Dipl.-Ing. (FH) Georg Saathoff
von der IHK öffentlich bestellter u. vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Dipl.-Ing. (FH) Andreas Schiel
Sachverständiger für Brandschutz (TÜV)
"Wir sind uns über die Sensibilität des Sachverständigenwesens sehr bewusst, deshalb sind alle MitarbeiterInnen nach der DS-GVO zur Verschwiegenheit verpflichtet!"
Das öffentliche Baurecht in Deutschland unterteilt sich in Bauplanungsrecht nach Raumplanungsgesetz und Baugesetz sowie das Bauordnungsrecht gemäß den einzelnen Landesbauordnungen. Daraus resultieren landesspezifische Baugenehmigungsverfahren, in denen unterschiedliche Brandschutznachweise erbracht werden müssen. Wir erstellen nach den Vorgaben der einzelnen Landesbauordnungen und der aufgrund der Landesbauordnungen erlassenen Vorschriften:
Berechnungen zum Schallschutz
innerhalb von Gebäuden
Erstellung von Schallschutzkonzepten
Sachverständige für Schäden an Gebäuden (im Volksmund: Bausachverständiger, Baugutachter und Sachverständiger – Bauschäden und Baumängel) prüfen, ob Bauleistungen fachgerecht ausgeführt wurden. Ebenso ermitteln sie den baulichen Zustand einer Immobilie und beurteilen das Ausmaß an möglichen Bauschäden. Den Ursachen für diese Bauschäden gehen sie auf den Grund und schätzen die entstehenden Kosten für die Beseitigung sowie den Grad der Wertminderung anhand bestimmter Vorgaben ein. Auf Wunsch begleiten sie auch Sanierungsmaßnahmen. Sie erläutern erstellte Gutachten in Gerichtsverfahren, beurteilen Architekten- und Ingenieurleistungen und deren Honorarforderungen. Sie ermitteln auch die Anteile des Verursachers bzw. Verantwortlichen am Gesamtschaden. Die Kontrolle von Baumaßnahmen und deren Abnahme gehört zu den weiteren Aufgaben. Zudem ermitteln sie den Zustand von Gebäuden, das Ausmaß von Bauschäden, klären im Schadensfall die Schadensursachen und schätzen die Kosten der Beseitigung der Schäden. Sie bestimmen den Grad der Wertminderung einer Immobilie. Einer ihrer größten Aufgabenbereiche ist die Erstellung von Beweissicherungen, Privat-, Schieds- und Gerichtsgutachten.
Für eine Sachverständigentätigkeit werden umfangreiche technische und bauliche Kenntnisse benötigt, die im Rahmen eines Studiums, durch Weiterbildungen und weiteren Tätigkeiten erworben werden. Gleichzeitig ist kontinuierliche Weiterbildung erforderlich, beispielsweise im Rahmen von Lehrgängen.
Nicht selten kommt es vor, dass bei Neubauprojekten oder Bestandsgebäuden Schäden und/oder Mängel auftreten, weil nicht korrekt gearbeitet wurde und/oder es z.B. durch Witterungseinflüsse (Sturm/Regengüsse etc.) zu Schäden gekommen ist. Diese müssen dann bewertet werden!
Wir führen nach vorheriger Terminabsprache Ortstermine durch, dokumentieren alle Schäden und erstellen und archivieren Fotos. Eine detaillierte Ausarbeitung erfolgt im Anschluss in schriftlicher und digitaler Form.
Standort
Oldenburger Str. 14
26639 Wiesmoor
(+49) 4944 9497-0
Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. (FH) Andreas Schiel
Dipl.-Ing. (FH) Georg Saathoff
T:
(+49) 4944 9497-0
E-Mail: info@henninga.info
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